Brandschutzklassen von Sandwichplatten

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Alle Baustoffe - nicht nur Sandwichplatten - besitzen eine mehr oder weniger ausgeprägte Entzündbarkeit. Dieses Brandverhalten spiegelt sich in der zum Baustoff zugehörigen Brandschuztklasse wider. Die Zuordnung zu einer bestimmten Brandschutzklasse wird mittels Zeugnis und Zulassung vorgenommen. Das genaue Verfahren dafür ist in der Industrienorm DIN 4102 festgelegt.

Beispiele:

Brandschutzklasse A1, nicht brennbar:

  • Beton
  • Aluminium
  • Stahl
  • Steinwollplatten, welche als Dämmkern in unseren Sandwichplatten enthalten sind.

Brandschutzklasse B1, schwer entflammbar:

  • Hartschäume
  • Spezialspanplatten

Abbildung entzündbarer „Baustoff“

Bildquelle pixabay.com - Lizenz: CC0 Public Domain

Weitere Begriffserklärungen zum Thema Sandwichplatten:

Der U Wert – Dämmeigenschaften von Sandwichplatten

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